Auf fast alles verzichtet, was eine rationale Analyse zur Neuaufstellung der deutschen Informationsinfrastruktur ausgemacht hätte
Informationsinfrastruktur
Die Studie der Kommission
Zukunft der Informationsinfrastruktur
Auf fast alles verzichtet,
was eine rationale Analyse
zur Neuaufstellung der deutschen Informationsinfrastruktur
ausgemacht hätte
Diese Studie soll zu einer Weiterentwicklung und Erneuerung der deutschen Informationsinfrastruktur führen: Kommission Zukunft der Informationsinfrastruktur, Gesamtkonzept für die Informationsinfrastruktur in Deutschland – Empfehlungen der Kommission Zukunft der Informationsinfrastruktur im Auftrag der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder, April 2011. Die Studie befindet sich weiter im interinstitutionellen Abstimmungsprozess.
Eine Vorstellung dieser Studie vor dem Auftraggeber, der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern, wurde bereits von mir kritisiert („Über die Legitimation durch Verfahren die Inhalte vergessen?“). Darin heißt es unter anderem:
- Schon jetzt ist deutlich, dass die Kommission „Zukunft der Informationsinfrastruktur“ ihren zentralen Aufgaben nicht nachgekommen ist, nämlich Finanzierungsbedarfe und konkrete Einsparungspotenziale zu ermitteln.
- Die Vorsitzende der Kommission widmet den Inhalten ihrer Arbeit in ihrem Bericht vor der GWK lediglich einen Spiegelstrich. Darin sagt sie, dass es die Empfehlungen zu acht Handlungsfeldern gibt (Folie 17). Ansonsten wendet sie sich ausschließlich prozeduralen Fragen zu.
- Ferner empfiehlt sie, in einem nächsten Schritt, „die Ressourcen und Synergien fachlich im weiteren Verlauf des Prozesses zu erarbeiten, zu begründen und sie schrittweise belastbar zu definieren.“ Dies soll über die Einrichtung von Koordinatoren und eines Rates für Informationsinfrastruktur geschehen. Allein die Koordinatoren sollen in den nächsten vier Jahren 3,6 Millionen Euro kosten. In meiner Kritik dazu heißt es: „Es fragt sich, ob es zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen überhaupt des Aufbaus komplexer institutioneller Strukturen und des Nachdrucks auf die korrekte Erfüllung von Prozeduren bedarf, und es nicht besser wäre, wenn man Persönlichkeiten mit der Ausarbeitung konkreter Empfehlungen beauftragte. Diese müssten vor allem den Mut haben, ihrem persönlichen Gewissen und nicht institutionellen Interessen zu folgen.“
Mittlerweile liegt mir die eigentliche Studie vor. Sie bestätigt meine bisherigen Kritikpunkte. Dazu drängen sind weitere Kritiken auf:
- Der Verdacht, es sei in der Kommissionsarbeit weniger um eine inhaltliche Erneuerung der Informationsinfrastruktur, vielmehr um eine Absicherung institutioneller Interessen gegangen, wird durch den Kommissionsbericht bestätigt. Es wird sogar weitgehend offen eingeräumt, dass etablierte Verfahren und damit die Einrichtungen, die diese Verfahren praktizieren, legitimiert werden sollen, und es nicht um eine Neuaufstellung der deutschen Informationsinfrastruktur auf der Basis neuer Erkenntnisse geht.
- Die eigentliche Studie, im Folgenden gelegentlich Hauptteil genannt, ist beinahe aussagenfrei, sieht man von prozeduralen Erörterungen und konkreten politischen Forderungen ab. Die Forderungen bleiben im Hauptteil unbegründet.
- In einem von vier Anhängen finden zwar inhaltliche Erörterungen statt. Diese werden aber als Anhang und als „Berichte der Arbeitsgruppen“ niedrig eingestuft. Sie sind individuell nicht rezensierbar, weil es sich um die Aufbereitung von Herrschaftswissen nach teilweise undurchsichtigen institutionellen Interessen handelt. Dem Leser wird keine Handhabe gegeben, die Texte kritisch zu hinterfragen. Kaum ein Rezensent dürfte in der Lage sein, acht komplexe Handlungsfelder kompetent zu besprechen, auch wenn er nicht in die geheim gebliebenen Beratungen der Kommission „Zukunft der Informationsinfrastruktur“ einbezogen worden ist.
- Waren jene Einrichtungen, die die Koordinatoren stellen sollen, auch jene, die die Arbeitskreise in der Kommissionsarbeit leiteten? Diese Information habe ich in der Studie trotz des sonst bestehenden Overkills an verfahrensbezogenen Aussagen vergeblich gesucht. Jedenfalls vertreten der Leiter der Kommission und sein Stellvertreter Einrichtungen, die der Hauptteil der Studie als zwei von acht Koordinatoren vorsieht. Wenn Einrichtungen über prozeduralen Manöver, die an Selbstfinanzierung denken lassen, für die eigene Weiterförderung sorgen, hat das ein Geschmäckle.
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Zwei von drei Seiten in der Studie gelten prozeduralen Erörterungen.
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Hier muss nicht noch einmal auf die besondere Bedeutung der digitalen Forschungsinfrastruktur und der Notwendigkeit ihres Ausbaus und ihrer Optimierung hingewiesen werden.
Unter „prozedurale Betrachtungen“ verstehe ich jene Erörterungen, die nicht direkt auf die eigentliche Aufgabe der Kommission „Zukunft der Informationsinfrastruktur“ bezogen sind, nämlich die deutsche Informationsinfrastruktur neu aufzustellen. Wie zu zeigen sein wird, besteht ein Großteil dieser prozeduralen Betrachtungen aus der Darlegung von Verfahrensschritten und institutionenbezogenen Aussagen, darunter teilweise die Repräsentation und Legitimation institutioneller Interessen.
Das Verhältnis zwischen „inhaltlichen Erörterungen“ und „prozeduralen Betrachtungen“ wird in Tabelle 1 dargestellt:
Tabelle 1 Inhaltliche und prozedurale Erörterungen in der KIK-Studie:
nach Seiten und prozentualen Anteilen
| Kapitel und Anhänge | Inhaltliche Erörterungen | Prozedurale Betrachtungen |
| A. Hauptteil | ||
| Titel, Inhalt, Grußwort, Zum Thema, Dank | - | 12 (15,8 %) |
| I. Die Bedeutung der Informationsinfrastruktur für die Wissenschaft | - | 8 (10,5 %) |
| II. Der Auftrag der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder | - | 6 ( 7,9 %) |
| III. Die Handlungsfelder | 19 (25,0 %) | - |
| IV. Inhaltliche Empfehlungen IV.1 Einzelne Handlungsfelder |
7 ( 9,2 %) |
1 (1,3 %) |
| IV.2 Governance | - | 14 (18,4 %) |
| V. Empfehlungen zum weiteren Vorgehen | - | 3 ( 3,9 %) |
| VI. Glossar | - | 6 ( 7,9 %) |
| Zwischensumme (N = 76) | 26 (34,2 %) | 50 (65,8 %) |
| B. Anhänge | ||
| Mitglieder und Gäste der KII | - | 12 (6,7 %) |
| Endberichte der Arbeitsgruppen: Zusammenfassung | 138 (77,5 %) | |
| Protokoll der Anhörung der wissenschaftlichen Verleger | - | 12 (6,7 %) |
| Schaubilder zum Handlungsbedarf (N = 16 – nicht eindeutig zuordnungsfähig, 9,0 %)) | - | - |
| Zweite Zwischensumme (N = 178) | 138 (77,5 %) | 24 (13,5 %) |
| C. Hauptteil plus Anhänge | ||
| Arithmetische Mitte aus Hauptteil und Anhänge | 55,9 % | 39,7 % |
| Nach Seitenzahlen | 64,6 % | 29,1 % |
| Nach Zahl der Kapitel und Anhänge | 25,0 % | 66,7 % |
Danach gilt:
- In der eigentlichen Studie sind etwa zwei von drei Seiten prozeduralen Betrachtungen gewidmet. Nur jede dritte Seite gilt dem eigentlichen Untersuchungszweck.
- In den Anhängen kehrt sich dieses Verhältnis angesichts ausführlicher Berichte der Arbeitsgruppen zwar um (78 % für inhaltliche, 14 % für prozedurale Erörterungen). Andererseits handelt es sich bei drei der vier Anhänge um prozedurale Betrachtungen.
- Nimmt man den Hautteil und die Anhänge zusammen, so schwankt der Anteil der prozeduralen Erörterungen je nach gewähltem Indikator zwischen 67 % (nach Zahl der Kapitel und Anhänge), 40 % (arithmetische Mitte aus Hauptteil und Anhängen) und 29 % (nach Seitenzahlen).
Dadurch findet der Verdacht weitere Nahrung, hier sei es weniger um Erkenntnisgewinnung als eine Absicherung institutioneller Interessen gegangen und sei die Erörterung von Inhalten durch eine Erörterung von Verfahrensschritten verdrängt worden.
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Eine Kommission, die ihre Arbeit ausschließlich der Legitimierung institutioneller Interessen ihrer Mitglieder statt ihrer inhaltlichen Aufgabe verschriebe, handelte illegitim.
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Im Folgenden werden die Teile der eigentlichen Studie qualitativ bewertet. Wir beginnen mit den Teilen, die eindeutig prozedural orientiert sind:
0. Titel, Inhalt, Grußwort, Zum Thema, Dank. Formale Einführungen wie Titel, Inhalt, Grußwort, Zum Thema, Dank müssen sein. Allerdings lässt ihr Anteil von 17 % eher an eine Pflege diplomatischer Beziehungen zwischen Institutionen als an inhaltliche Erörterungen denken. Inhaltlich interessant könnte allenfalls der Teil Zum Thema sein.
Leider werden hier wie in allen anderen Punkten der Einführung ausschließlich prozedurale Aussagen und keine einzige inhaltliche Aussage gemacht. Zentrale Aussagen lauten hier:
„Es ist gelungen, ein außergewöhnlich breites Spektrum an Expertise und unterschiedlichen Perspektiven in der Kommission zu repräsentieren …
Die Dimension und Zusammensetzung der Kommission unterstreicht ihren Anspruch, ein umfassendes fachliches und inhaltliches Gesamtkonzept zu erarbeiten und daraus fundierte Empfehlungen an die GWK abzuleiten:
- Ca. 135 Personen waren aktiv in den gesamten Prozess involviert
- 54 Einrichtungen und Organisatoren wirkten mit; 6 der 10 Allianz-Wissenschaftsorganisationen waren in den Prozess integriert
- Ca. 65 Treffen der Kommissions-Gremien (Plenum, Steering Committee, acht Arbeitsgruppen) fanden zwischen Dezember 2009 bis April 2011 statt
- Einbezogen durch Anhörung waren die im Börsenverein des Deutschen Buchhandels zusammengeschlossenen wissenschaftlichen Verlage.“
Der Satz, der einer inhaltlichen Aussage am nächsten kommt, lautet:
„Es ist ein zentrales Anliegen der Kommission, angesichts des drängenden Handlungsbedarfs konkrete Vorschläge und ohne Zeitverzug umsetzbare Empfehlungen zu erarbeiten und dabei auch Grundlagen für Förderprogramme und Initiativen von Fördermaßnahmen zu liefern.“
Ja, warum werden diese nicht mitgeteilt, zumal es einen Unterpunkt Die Empfehlungen gibt und dort ausführlicher darauf eingegangen wird, man möge Koordinatoren einsetzen und einen Rat für Informationsinfrastruktur einrichten?
Damit drängt sich der Verdacht auf, die Mitglieder der Kommission hätten ihre eigentliche Aufgabe darin gesehen, 135 Personen und 54 Einrichtungen zusammenzubringen, während ihnen das, was in diesen Einrichtungen gedacht worden sein mag, weitgehend gleichgültig geblieben ist.
Legitimierung im Rahmen eines politischen Prozesses ist wichtig, aber eine Kommission, die ihre Arbeit ausschließlich der Legitimierung institutioneller Interessen der Kommissionsmitglieder statt ihrer inhaltlichen Aufgabe verschriebe, handelte illegitim.
I. Die Bedeutung der Informationsinfrastruktur für die Wissenschaft. Der Titel dieses Kapitels verheißt inhaltliche Aussagen, es findet sich jedoch kaum eine. Unter „I.1“ werden Definitions- und Abgrenzungsprobleme behandelt. Unter „I.2“ werden an konkreten „Herausforderungen“ immerhin Data Curation und Multimedia genannt (allerdings mehr dem Namen nach). Die meisten Aussagen sind hingegen hochabstrakt oder trivial oder hochabstrakt-trivial oder auf prozedurale Anforderungen bezogen.
II. Der Auftrag der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK) vom September 2009 stellt dar, was er im Titel verspricht. Die prozeduralen Erfolgsmeldungen werden wiederholt, zum Beispiel:
„Ca. 135 Personen sind aktiv in den gesamten Prozess involviert. 54 Institutionen wirken mit. Ca. 65 Treffen der KII-Gremien (Plenum, SC, AGs) finden zwischen Dezember 2009 bis April 2011 statt“.
III. Inhaltliche Empfehlungen. Unter diesem Titel wären eigentlich inhaltliche Ausführungen zu erwarten. In mehr als zwei von drei dieser Seiten geht es aber unter der Überschrift Governance darum, die Koordinatoren zu bestimmen und darzustellen, „welche Aufgaben die Koordinatoren (in den diversen Handlungsfeldern) zu erfüllen haben und wie sie ihre Rolle wahrnehmen“. Das lautet im Bereich „Virtuelle Forschungsumgebungen“ unter anderem so:
„Die SUB Göttingen als Koordinator treibt den Aufbau des Netzwerks voran und übernimmt mit diesem gemeinsam die damit verbundene Aufgaben, z.B.
- die Entwicklung eines Verständnisses über die Bedürfnisse und Anforderungen in den einzelnen Fachdisziplinen,
- die Identifizierung vorhandener „Knoten“ (Bündelung bereits existierender fachspezifischer und generischer Expertise und Kompetenzen) und ihre „Kartierung“ in einer strukturierten Online-Übersicht („Gelbe Seiten“),
- die Koordination der Verständigung über notwendige Standards, Schnittstellen, Architekturen etc. sowie öffentliche Dokumentation und Kommunikation derselben,
- Know-how-Transfer und Aufbau eines Beratungsnetzwerks.
Zur Begleitung und Unterstützung sollte ein Beratungs-Gremium eingerichtet werden, das das Netzwerk von Beginn an unterstützt und die Breitenwirkung verstärkt…“
Auch die anderen Texte klingen meistens so, als sollten die Koordinatoren ihre weitgehende Beschränkung auf prozedurale Betrachtungen unter weitgehendem Verzicht auf Inhalte in den nächsten vier Jahren fortsetzen.
Ihrer Funktion nach ähneln diese Texte einem Projektantrag, mit dem begründet wird, warum eine Weiterförderung aus der Sicht der Antragsteller notwendig wäre. Diese Funktion hat mit der Neuaufstellung der deutschen Informationsinfrastruktur wenig zu tun und steht ihr sogar entgegen, da sie einer Verfestigung institutioneller Strukturen dient.
V. Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.. Dieser Test ist ausschließlich prozedural orientiert. Zum Beispiel:
„Die KII empfiehlt der GWK als nächste Schritte: …
- Politische Unterstützung der Koordinatoren gegenüber allen Beteiligten in der wissenschaftlichen Community (z.B. im Rahmen von Projekten, Projektanträgen im Sinne der Bedingung einer Abstimmung, Beratung oder ggf. Inanspruchnahme von Dienstleistung).
- Ausstattung der Koordinatoren mit den Ressourcen, die notwendig sind, um die Koordinationsaufgabe wahrnehmen zu können.“
VI. Glossar: ausschließlich prozedural.
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Eine Addition partikularer Interessen etablierter Einrichtungen führt nicht zu einer Optimierung der deutschen Forschungsinfrastruktur.
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Wenden wir uns den inhaltlichen Erörterungen der eigentlichen Studie zu. Diese besteht aus zwei Teilen mit jeweils zwei Unterpunkten:
- „Die Handlungsfelder“ (III.) mit den Unterpunkten „Kurzbeschreibung der Handlungsfelder“ (III.1) und „Handlungsbedarf und Ressourcen“ (III.2) sowie
- „Inhaltliche Empfehlungen“ (IV.) mit den Unterteilungen „Einzelne Handlungsfelder“ (IV.1) und „Governance“ (IV.2). „Governance“ ist ausschließlich prozedural orientiert und wurde bereits besprochen.
III. Die Handlungsfelder. Der Vorspann auf 1 1 /2 Seiten besteht aus prozeduralen Aussagen, beispielsweise, dass Arbeitgruppen eingerichtet oder prozedurale Aufgaben erfüllt worden sind, zum Beispiel:
„Wichtiger Hinweis: Sämtliche Berichte der Arbeitsgruppen wurden im Oktober 2010 fertig gestellt.“
III.1. Die Kurzbeschreibung der Handlungsfelder enthält gelegentlich wichtige Informationen, besteht aber größtenteils aus Aussagen, die von einem schreibfähigen Outsider auf der Basis einer Google-Recherche verfasst sein könnten. Zum Beispiel der vollständige Text zum Bereich „(4) Retrodigitalisierung / Kulturelles Erbe“:
„Bei diesem Handlungsfeld liegt der Fokus auf schriftlichem Kulturgut und textuellen Informationen. Die Retrodigitalisierung des schriftlichen Kulturerbes in Deutschland ist von essentieller Bedeutung sowohl für Wissenschaft, Forschung und Studium als auch für die Bildungsinteressen und das kulturelle Selbstverständnis der Öffentlichkeit. Ziel ist der umfassende, technisch komfortable und nach den jeweiligen Ansprüchen der Nutzerkreise differenzierte Zugang zum schriftlichen kulturellen Erbe.
Die Retrodigitalisierung und die Bestandserhaltung sind sich komplementär ergänzende Handlungsfelder. Die Retrodigitalisierung leistet durch die Informationssicherung einen wichtigen Beitrag zur Bestanderhaltung, bietet aber keinen Ersatz für den Originalerhalt.“
Das ist, da ein weiterer analytischer Teil in der eigentlichen Studie nicht vorhanden ist, mehr als dürftig. Diese Kritik gilt weitgehend auch für die anderen Punkte.
IV.1 Handlungsbedarf und Ressourcen. Die Texte zum Handlungsbedarf zu den einzelnen Handlungsfeldern machen zum Teil einen sehr unfertigen Eindruck und sind von Forderung zu Forderung von einem teilweise sehr unterschiedlichen Niveau. Die Empfehlungen werden auch tabellarisch zusammengefasst, wobei zwischen „Organisation“ (prozedurale Erörterungen), „Finanzen“, „Technik“, „Recht“ und „Policies“ unterschieden wird. Die offensichtliche Vorläufigkeit dieser Erörterungen ließe sich als Begründung dafür heranziehen, dass Koordinatoren und weitere Gremien über vier weitere Jahre tätig werden sollten.
Wenn man unter „Handlungsbedarf und Ressourcen“ lediglich eine sehr unfertige Baustelle vorfindet, was in den verfahrensbezogenen Teilen ausdrücklich bestätigt wird, ist die Kommission „Zukunft der Informationsinfrastruktur“ mit ihrer Aufgabe zeitlich nicht zu Rande gekommen und hat auch aus diesem Grunde nicht ihren Auftrag erfüllt.
Unter Handlungsbedarfen finden sich durchaus – neben weiteren Verfahrensvorschlägen – konkrete inhaltliche Forderungen, zum Beispiel:
„Ausbau von Nestor“.
Diese sind jedoch mit zwei gravierenden Problemen behaftet:
- Die Forderungen werden nicht begründet, das heißt, dass sie aus der „Kurzbeschreibung der Handlungsfelder“ nicht abzuleiten sind. Anders gesagt: Zwischen den teils hochabstrakten Aufgabenbeschreibungen und den Angaben, wie konkret verfahren werden soll, klafft eine besondere Lücke. Damit verbunden wird auf eine Schwachstellenanalyse, eine Darstellung der Fehler der Vergangenheit, eine Abwägung von Chancen und Risiken, eine Nennung von Alternativen, die Nennung der Ideen innovativer Newcomer, eine ausdrückliche Bezugnahme auf internationale Erfahrungen, eigentlich auf alles, was eine rationale Analyse zur Erneuerung der deutschen Informationsinfrastruktur ausmacht, verzichtet.
- Es besteht der Verdacht, dass hier vor allem die Praxis und die Wünsche etablierter Einrichtungen aufgelistet und zusammenfasst werden, ohne auch nur einen bescheidenen Ansatz einer Relativierung institutioneller Interessenwahrnehmung zu wagen. Eine Addition partikularer Interessen etablierter Einrichtungen führt aber nicht zu einer Optimierung der deutschen Forschungsinfrastruktur und steht einer Erneuerung teilweise entgegen.
Hier ließe sich einwenden, dass die Begründungen von den Arbeitsgruppen geliefert worden seien. Die Bedeutung der Berichte der Arbeitsgruppen, ohnehin in einen Anhang verbannt, wird jedoch in der eigentlichen Studie ausdrücklich diskontiert (Seite 26):
„Insgesamt liegen die Berichte der Arbeitsgruppen in deren Verantwortung, und sie bedeuten Zuarbeit zu dem Gesamtkonzept als solchem. Dieses wird von dem Steering Commitee der KII verantwortet. Das Steering Committee hatte sich vorbehalten (und dies auch umgesetzt), einzelne Sachverhalte bei der Übernahme in den Mantelbericht zu konkretisieren.“
Wie kommt das Steering Commitee zu seinen Handlungsbedarfen? Was hat es aus den Berichten der Arbeitsgruppen übernommen, was wurde modifiziert, was zurückgewiesen? Wie entschied sich das Steering Commitee, wenn sich zwischen den Einrichtungen, die in einem oder verschiedenen Handlungsfeldern tätig sind, Zielkonflikte ergaben?
Das bleibt alles im Dunklen. Wo ist im Übrigen das genannte Konzept?
Ressourcenabschätzung. Die Kommission kommt ihrer Aufgabe, der Politik ein Programm zur Optimierung der deutschen Forschungsinfrastruktur möglichst mit Optionen und Szenarien zu liefern, nicht nur nicht inhaltlich, sondern auch in finanzieller Hinsicht nicht nach. Was unter „Ressourcenabschätzung“ genannt wird, ist ein Kaleidoskop an Erfahrungs- und Schätzwerten zu partikularen Punkten. Diese sollten in der Tat herangezogen werden, wenn man zu Schlussfolgerungen kommen will.
Es wird jedoch ausdrücklich darauf verzichtet, diese Werte zusammenzuführen, angeblich, weil solches unseriös wäre.
Handeln Politik und Unternehmen unseriös, wenn sie zu finanziell relevanten Schlussfolgerungen unter Unsicherheit kommen, und zwar möglichst so, dass die Genesis dieser Schlussfolgerung möglichst für andere nachvollziehbar ist? Aus meiner Sicht ist dies die einzig sinnvolle Praxis.
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Das Primat des Inhaltlichen setzt sich im Bereich der Informationsinfrastruktur nur im Offenen und Öffentlichen durch.
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Versuchen wir uns, bei den Anhängen kurz zu fassen:
Anhang A. Mitglieder und Gäste der KII (Einrichtungen, Personen, Gremienmitarbeit). Das ist ein wichtiger Anhang, sofern es um die Einbindung von Personen und Einrichtungen, also um politische Legitimierung der Praktiken etablierter Einrichtungen und nicht um die Erarbeitung von Inhalten geht. Aus einer Interessentenperspektive kann eine organisierte Verantwortungslosigkeit, in der niemand für bestimmte Texte verantwortlich gemacht wird, allerdings attraktiv sein.
Wären hingegen die Inhalte das Primäre gewesen, so wäre ein Literaturverzeichnis oder gar die Darstellung von Minderheitsmeinungen und alternativen Szenarien wichtiger gewesen. Eine Nennung von Namen wäre sinnvoll geblieben, allerdings nur im Zusammenhang mit der Zuordnung inhaltlicher Verantwortlichkeiten.
Anhang C. Protokoll der Anhörung der wissenschaftlichen Verleger. Wie die Zahl der Teilnehmer (25) und das ausführliche Protokoll zeigt, ging es auch bei dieser Anhörung nicht um Erkenntnisgewinnung, sondern um die Pflege diplomatischer Beziehungen. Wichtig war nicht, was gesagt wurde, sondern dass das Treffen stattfand und die damit bekundete Bereitschaft beider Seiten, so weit wie möglich in friedlicher Koexistenz miteinander zu leben. Im 18. Jahrhundert hätte man sich zur Erfüllung dieser Funktion in kostbare Gewänder gehüllt und auf (Als-ob-)Kommunikationen weitgehend verzichtet.
Anhang D. Schaubilder zum Handlungsbedarf. Ich habe diesen Schaubildern keinen Erkenntnisgewinn entlocken können, aber vielleicht liegt das an mir.
Bleibt der Anhang B, also die Endberichte der Arbeitsgruppen: Zusammenfassung. Nach einer diagonalen Durchsicht habe ich den Eindruck gewonnen, dass sich meine Kritik unter „Handlungsbedarf und Ressourcen“ teilweise wiederholen lässt. dass es sich aber gleichwohl lohnt, sich die Texte im Einzelnen anzusehen. Dies kann allerdings nicht von einem einzelnen, sondern nur im Rahmen einer sich entfaltenden wissenschaftsnahen Öffentlichkeit geschehen.
Ich habe mich daher entschlossen, die KIK-Studie der Öffentlichkeit zu schenken und mich behelfsmäßig als Plattform für Kritik und Gegenkritik verfügbar zu machen, solange das nicht die dafür zuständigen Institutionen tun.
Dabei weiß ich sehr wohl, das die Chancen für eine sich entfaltende wissenschaftsnahe Öffentlichkeit im Bereich der Informationsinfrastruktur nicht gut sind: Wenn die Kommission 135 Personen und 54 Einrichtungen eingebunden hat, wer bleibt dann noch für eine Kritik übrig? Sollte es Kundige geben, die noch nicht zum Establishment der deutschen Informationsinfrastruktur gehören, machen sie sich dann keine Hoffnungen auf künftige Ressourcen und treten lieber auf leisen Sohlen auf?
Bleibt die Frage, warum die interessierte Öffentlichkeit bei der Erarbeitung einer neuen Informationsinfrastruktur nicht einbezogen worden ist. Es ist undenkbar, dass die Kommissionsmitglieder nicht das freie Web kennen. Allerdings eignet sich die eigentliche Studie nicht für einen Leistungsnachweis und geschieht eine Absicherung institutioneller Interessen besser im Verborgenen.
Willi Bredemeier
